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Bürgschaftsrecht

Es gibt wohl kaum ein Bauvorhaben, dessen Fertigstellung und Finanzierung nicht durch Bürgschaften abgesichert ist. Wir sind sowohl auf die Abwehr als auch auf die Durchsetzung von Ansprüchen aus Sicherungsrechten, insbesondere aus Bürgschaften spezialisiert. Wir können dabei im Interesse unserer Mandanten – institutionellen Bürgen, Sicherungsgebern und Gläubigern – auf eine umfassende und langjährige forensische Erfahrung zurückgreifen. Unsere Tätigkeitsgebiete sind insbesondere

  • Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaften
  • Voraus- und Anzahlungsbürgschaften
  • Bürgschaften auf erstes Anfordern

Ihr Ansprechpartner:

Herr Rechtsanwalt Dr. Olaf Steckhan